Hausordnung

Inkrafttreten: 13. Oktober 2008
Ergänzung:     16. Oktober 2017, 17. April 2018

 

Präambel

 

Das Mathematisch-Naturwissenschaftliche Gymnasium ist mehr als nur eine Lernanstalt, es ist ein Ort, an dem Schüler[1] und Lehrer zusammen arbeiten, lernen und leben. Vor allem für die Schüler ist die Schulzeit eine Zeit großer Veränderungen und Erfahrungen in allen Bereichen des Lebens.

Vor diesem Hintergrund ist es von Bedeutung, dass sich alle am Schulleben Beteiligten an Regeln und Normen halten, die das Zusammenleben und Lernen in einer so großen, verschiedenartigen und lebendigen Gemeinschaft erst ermöglichen.

 

Werte

 

Dazu zählen insbesondere folgende Grundwerte:

  • Rücksichtnahme
  • Respekt
  • Höflichkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Hilfsbereitschaft
  • Zuverlässigkeit
  • Freundlichkeit
  • Pünktlichkeit
  • Kooperationsfähigkeit
  • Toleranz
  • Friedfertigkeit

 

A) Grundregeln

  • Niemand darf einem anderen mit Worten oder Taten Schaden zufügen.
  • Jeder soll den anderen behilflich sein.
  • Diffamierungen bzw. Mobbing und Bloßstellungen von Personen sind verboten, vor allem auch im Internet.
  • Filmen, Fotografieren und das Erstellen von Tonaufnahmen sind auf dem ganzen Gelände verboten, außer mit Erlaubnis eines Lehrers.
  • Elektronische Geräte (z.B. Handys, mp3-Player o. Ä.) müssen auf dem Schulgelände und im Gebäude während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit ausgeschaltet und in der Tasche verstaut sein. Ausgenommen ist die Verwendung von Medien im Unterrichtszusammenhang und der Handys von Lehrern im Verwaltungsbereich.
  • Das Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
  • Auf dem Schulgelände soll allen ein direkter und ungezwungener Umgang miteinander möglich sein. Dazu gehört vor allem eine offene Kommunikation, die nur durch eine Identifikation des Gegenübers gewährleistet werden kann.
  • Daher sind alle Bedeckungen des Gesichts, die die visuelle Identifikation behindern, beim Betreten des Schulgeländes abzulegen.
  • Eine angemessene Kleidung wird vorausgesetzt. Während des Unterrichtes dürfen keine Kopfbedeckungen getragen werden, außer es handelt sich um religiöse Symbole.
  • Während des Unterrichts ist es nicht erlaubt, zu essen, Kaugummi zu kauen oder zu trinken. Über Ausnahmen bezüglich des Trinkens entscheidet die unterrichtende Lehrkraft.
  • Mit Schuleigentum (Büchern, Mobiliar etc.) ist sorgfältig umzugehen.
  • Für Sachbeschädigungen aller Art (z.B. Graffitis oder Schmierereien auf Tischen) werden die Verursacher haftbar gemacht.
  • Um Unfälle zu vermeiden, sind Laufen und Ballspielen im gesamten Schulgebäude untersagt.
  • Der Müll wird getrennt in die entsprechenden Mülleimer entsorgt.
  • Der verantwortungsvolle Umgang mit Energie (Wasser, Strom, Heizung) wird vorausgesetzt.

 

B) Verhalten auf dem Schulgelände

  • Schüler, die während der allgemeinen Unterrichtszeiten eintreffen, weil ihr Unterricht später beginnt, verhalten sich so, dass sie die anderen nicht stören. Deshalb ist z.B. das Ballspielen auf den Schulhöfen nur in den großen Pausen erlaubt.
  • Um Verletzungen oder Sachschäden zu vermeiden, gelten folgende Regeln: Man darf nicht mit Schneebällen werfen. Auf dem Außengelände dürfen Hartbälle (z.B. Flummis) und Lederfußbälle nicht verwendet werden. Beim Ballspielen soll genügend Abstand zu Fahrrädern, Motorrädern und Autos gehalten werden.
  • Vor 07.55 Uhr dürfen sich die Schüler nicht zu ihren Unterrichtsräumen begeben.
  • Fahrräder werden in den Fahrradständern bzw. innerhalb der Markierungen abgestellt und abgeschlossen. Auf dem Schulgelände ist es nicht erlaubt, schneller als im Schritttempo zu fahren. Mofas, Motorräder, Roller und Autos dürfen nur im dafür vorgesehenen Bereich abgestellt werden.
  • In den großen Pausen und in der Mittagspause verlassen die Schüler die Unterrichtsräume und Flure. Die Unterrichtsräume müssen zu Beginn der Pausen und wenn sie in der folgenden Stunde nicht benutzt werden durch den Lehrer abgeschlossen werden.
  • Beim ersten Gong-Zeichen zum Ende der großen Pause und nach der Mittagspause gehen die Schüler zu ihren Unterrichtsräumen.
  • Schüler der Sekundarstufe I dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Sie sind sonst ohne Aufsicht und bei Unfällen verlieren sie den Versicherungsschutz. Dasselbe gilt für die Mittagszeit, wenn die Schüler an der Ganztagsbetreuung teilnehmen oder Unterricht am Nachmittag haben.
  • Ist eine Klasse / ein Kurs fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer, so meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.

 

C) Weitere wichtige Vereinbarungen

  • Wenn ein Schüler bemerkt, dass er seinen Schließfachschlüssen oder seine Schülerfahrkarte verloren hat, meldet er dies unverzüglich im Sekretariat. Das Tauschen und Nachmachen von Schlüsseln ist verboten.
  • Sollte sich ein Unfall ereignen, meldet einer aus der beteiligten Gruppe dieses unverzüglich beim Aufsichtslehrer, dem nächsten erreichbaren Lehrer oder im Sekretariat.
  • Beschädigungen am Gebäude oder Inventar müssen der Verursacher und die Zeugen sofort dem Hausmeister bzw. dem Sekretariat melden.
  • Zum Sportunterricht dürfen keine Wertsachen mitgenommen werden.
  • Kranke Schüler müssen vor der ersten Stunde von den Eltern im Sekretariat entschuldigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung bzw. ein Attest muss bei der Rückkehr oder spätestens eine Woche nach Krankheitsbeginn eingereicht werden. Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken, melden sich zunächst beim Fachlehrer und danach im Sekretariat ab (blauer Zettel). Dies gilt auch für Schüler der Sekundarstufe II.
  • In der Cafeteria dürfen nur Lebensmittel und Getränke verzehrt werden, die entweder dort gekauft oder von zu Hause mitgebracht worden sind.
  • Die Speisereste müssen in einen gesonderten Abfalleimer entsorgt werden.
  • Heiße Speisen dürfen nicht mit aus der Cafeteria herausgenommen werden.
  • Die Bibliothek ist ein reiner Arbeits- und Lernraum; eine ruhige Arbeitsatmosphäre ist von Nöten. Schülern ist es daher nur gestattet, die Bibliothek zum Lernen, Lesen und Arbeiten zu nutzen. Sie ist kein Pausen- oder Aufenthaltsraum. (Vgl. auch: gesonderte Bibliotheksordnung, Aushang in der Bibliothek!)

[1] Im gesamten Text bezieht die maskuline Form die feminine immer mit ein.